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Gartencenter sonntags geöffnet: Was erlaubt ist

Kurz: Ja, Gartencenter dürfen sonntags öffnen — aber nur stundenweise und nur für Blumen und Pflanzen. Wie lange, entscheidet das Bundesland: In Bayern sind es zwei Stunden, in Berlin von 7 bis 16 Uhr, in den meisten Ländern fünf oder sechs Stunden. Gartenmöbel, Werkzeug und Grills bleiben dabei gesperrt. Volles Sortiment gibt es nur an verkaufsoffenen Sonntagen, die die Gemeinde freigibt.

Warum das Ländersache ist

Bis 2006 galt bundesweit das Ladenschlussgesetz. Mit der Föderalismusreform ging die Zuständigkeit an die Länder, und seitdem hat jedes Land ein eigenes Gesetz — Bayern als letztes, seit dem 1. August 2025. Gemeinsam ist allen der Grundsatz: An Sonn- und Feiertagen sind Verkaufsstellen geschlossen. Und gemeinsam ist allen eine Ausnahme, die schon im alten Bundesgesetz stand: Blumen dürfen sonntags verkauft werden, weil man sie zum Grab, zum Geburtstag und zum Muttertag braucht und sie nicht vorrätig hält. Aus dieser Blumen-Ausnahme ist mit den Jahren die Sonntagsöffnung der Gartencenter geworden — sie gilt für „Verkaufsstellen, deren Angebot in erheblichem Umfang aus Blumen und Pflanzen besteht", und das trifft auf ein Gartencenter zu.

Die Regeln der 16 Länder

So steht es in den Landesgesetzen (Stand September 2026). Die Spalte „verkaufsoffene Sonntage" nennt, wie viele Sonntage die Gemeinden im Jahr für alle Geschäfte freigeben dürfen — an denen gilt dann keine Sortimentsgrenze.

BundeslandBlumen und Pflanzen sonntagsFür wenGrundlageVerkaufsoffene Sonntage
Baden-Württemberg3 Stunden; an Allerheiligen, Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent 6 StundenVerkaufsstellen, die Blumen „in erheblichem Umfang" führen§ 9 LadÖG3
Bayern2 Stunden; am Muttertag (und Valentinstag, wenn er auf einen Sonntag fällt) 4, an Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent 6 Stunden — München legt 10 bis 12 Uhr festVerkaufsstellen zur Abgabe von BlumenArt. 3 BayLadSchlG (seit 1. August 2025)4
Berlin7 bis 16 UhrVerkaufsstellen, deren Angebot „nur und ausschließlich" aus Blumen und Pflanzen (oder Zeitungen, Backwaren, Milch) besteht§ 4 BerlLadÖffG8, zwei weitere möglich
Brandenburg5 zusammenhängende Stunden zwischen 7 und 19 UhrAngebot „in erheblichem Umfang" Blumen und Pflanzen§ 4 BbgLöG6
Bremen3 Stunden zwischen 8 und 16 Uhr; an Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent 6 StundenVerkaufsstellen, die „zum überwiegenden Teil" Blumen und Pflanzen führenBremLSchlG4
Hamburghöchstens 5 Stunden zwischen 7 und 16 UhrBlumen und Pflanzen als Hauptsortiment§ 6 HmbLÖG4
Hessen6 StundenVerkaufsstellen, in denen Blumen „in erheblichem Umfang" feilgehalten werden§ 6 HLöG4
Mecklenburg-Vorpommernhöchstens 5 StundenBlumen als Hauptsortiment§ 5 LöffG M-V4
Niedersachsen3 Stunden täglich; in anerkannten Ausflugs-, Kur- und Erholungsorten 8 Stunden vom 15. Dezember bis 31. OktoberVerkaufsstellen, die auf Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind — Gartencenter ausdrücklich eingeschlossen, beschränkt auf Blumen und Pflanzen „in kleinen Mengen"§ 5 NLöffVZG4, in Ausflugsorten mehr
Nordrhein-Westfalen5 StundenKernsortiment Blumen und Pflanzen, dazu ein „begrenztes Randsortiment" — laut BGH gehören saisonale Kleinartikel wie Weihnachtsdeko dazu§ 5 LÖG NRW; BGH, Urteil vom 5. 12. 2024, I ZR 38/24bis zu 8
Rheinland-Pfalz5 Stunden zwischen 7 und 20 Uhr; nicht am 2. Weihnachts-, Oster- und PfingstfeiertagBlumen, Pflanzen und pflanzliche Gebinde „einschließlich Zubehörartikel" — die Stundenzahl steht in der Verordnung zum Gesetz§ 9 LadöffnG mit Landesverordnung4
Saarland5 StundenAngebot „in erheblichem Umfang" Blumen und Pflanzen§ 7 LÖG Saarland4
Sachseninsgesamt 6 Stunden zwischen 7 und 18 Uhr, auch aufteilbarVerkaufsstellen, die Blumen ausschließlich oder „in erheblichem Umfang" führen§ 7 SächsLadÖffG4
Sachsen-Anhalt5 zusammenhängende Stunden„Blumen vom Blumengeschäft" — enger gefasst als in anderen Ländern§ 5 LÖffZG LSA4
Schleswig-Holstein5 Stunden, nicht am KarfreitagAngebot „hauptsächlich" Blumen und Pflanzen§ 4 LÖffZG SH4
Thüringen5 zusammenhängende Stunden zwischen 7 und 17 UhrSchnitt- und Topfblumen sowie pflanzliche Gebinde, wenn Blumen „in erheblichem Umfang" zum Sortiment gehören§ 9 ThürLadÖffG4

Lage der Stunden: Wo das Gesetz keine Uhrzeit nennt, legt der Betrieb sie fest — meist vormittags, oft 10 bis 13 oder 11 bis 16 Uhr — und muss sie am Eingang aushängen; einige Länder verlangen Rücksicht auf die Gottesdienstzeiten. Gemeinden können per Verordnung Uhrzeiten vorgeben, wie München (10 bis 12 Uhr).

Was verkauft werden darf — und was nicht

Die Ausnahme gilt für das Kernsortiment Blumen und Pflanzen: Schnittblumen, Topfpflanzen, Beet- und Balkonware, Stauden, Gehölze, Gebinde. Dazu erlauben die meisten Gesetze ein begrenztes Randsortiment — Dinge, die zur Pflanze gehören und im Vergleich zu ihr nebensächlich sind: Erde, Töpfe, Übertöpfe, Dünger, Bänder, Kerzen, kleine Deko. Der Bundesgerichtshof hat das im Dezember 2024 für Nordrhein-Westfalen konkretisiert (I ZR 38/24): Ein Gartenmarkt darf an einem Adventssonntag neben Pflanzen auch Weihnachtsschmuck wie künstliche Tannenzweige und Glaskugeln verkaufen, weil das „kleinteilige Accessoires" sind, die den Pflanzen untergeordnet bleiben. Nicht zum Randsortiment gehören Rasenmäher, Gartenmöbel, Grills, Werkzeug, Zäune, Teichtechnik und das Café mit Küche — diese Bereiche sind sonntags abgesperrt oder ihre Kassen gesperrt. Wer sonntags den Rasenmäher braucht, hat Pech; wer die Tomatenpflanzen braucht, nicht.

Zwei Länder fassen die Ausnahme enger: Sachsen-Anhalt spricht von „Blumen vom Blumengeschäft", Thüringen von „Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden". Ob ein großes Gartencenter mit Gehölzen darunterfällt, ist dort weniger klar als in Niedersachsen, dessen Gesetz Gartencenter ausdrücklich nennt. Im Zweifel hilft die örtliche IHK oder das Ordnungsamt.

Feiertage: mal strenger, mal großzügiger

Die Stundenregel gilt an Sonn- und Feiertagen, aber nicht an allen. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Karfreitag und dem 2. Weihnachtsfeiertag untersagen fast alle Länder auch den Blumenverkauf; Bayern nimmt zusätzlich den Ostermontag und Pfingstmontag aus. Umgekehrt erlauben Baden-Württemberg, Bayern und Bremen an Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent sechs statt zwei oder drei Stunden — das sind die Tage, an denen Grabschmuck gekauft wird, und dafür war die Blumen-Ausnahme ursprünglich gedacht. Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, gelten Sonderregeln, meist bis 14 Uhr.

Verkaufsoffene Sonntage: volles Sortiment, aber selten

Davon zu unterscheiden ist der verkaufsoffene Sonntag. Ihn gibt die Gemeinde frei, aus Anlass eines Stadtfests, Marktes oder einer Messe — das Bundesverfassungsgericht hat 2009 klargestellt, dass die Öffnung einen solchen Anlass braucht und nicht selbst der Anlass sein darf. An diesen Tagen dürfen alle Geschäfte öffnen, meist fünf bis sechs Stunden am Nachmittag, und das Gartencenter verkauft dann auch Möbel, Grills und Werkzeug. Die Zahl je Jahr ist begrenzt: drei in Baden-Württemberg, vier in den meisten Ländern, sechs in Brandenburg, bis zu acht in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Welche Sonntage es sind, steht beim Ordnungsamt und meist auf der Website des Betriebs.

Und wer nutzt das?

Nicht jeder Betrieb, der darf, öffnet auch. Eine Gärtnerei mit drei Angestellten macht sonntags oft zu, ein großes Gartencenter mit Café fast immer auf. Laut den Öffnungszeiten, die uns für 1.482 Betriebe vorliegen, öffnen 261 sonntags — in 7 Orten mit eigener Übersicht der sonntags geöffneten Gartencenter. Wo keine Zeiten vorliegen, wissen wir es nicht und behaupten auch nichts.

Häufige Fragen

Dürfen Gartencenter sonntags öffnen?
Ja, stundenweise und nur für Blumen und Pflanzen. Alle 16 Landesgesetze enthalten eine Ausnahme vom Sonntagsverbot für Verkaufsstellen, deren Sortiment zu einem erheblichen Teil aus Blumen und Pflanzen besteht — zwischen zwei Stunden (Bayern) und neun Stunden (Berlin, 7 bis 16 Uhr). Gartenmöbel, Werkzeug und Grills bleiben gesperrt.
Was darf ich sonntags im Gartencenter kaufen?
Blumen und Pflanzen — und in den meisten Ländern ein kleines Randsortiment, das dazugehört: Erde, Töpfe, Dünger, Bänder, Kerzen, Deko in kleinen Mengen. Der BGH hat 2024 für Nordrhein-Westfalen entschieden, dass auch Weihnachtsschmuck zum Randsortiment zählt. Nicht dazu gehören Rasenmäher, Gartenmöbel, Grills, Werkzeug oder Zäune — diese Kassen bleiben sonntags zu.
Was ist ein verkaufsoffener Sonntag?
Ein von der Gemeinde freigegebener Sonntag, an dem alle Geschäfte — auch das Gartencenter mit vollem Sortiment — für meist fünf bis sechs Stunden öffnen dürfen. Das geht nur aus Anlass (Stadtfest, Markt, Messe) und an höchstens drei bis acht Sonntagen im Jahr, je nach Bundesland. Wann das ist, entscheidet die Gemeinde; Gartencenter kündigen es meist auf ihrer Website an.
Gilt die Sonntagsöffnung auch an Feiertagen?
Die Regeln gelten für Sonn- und Feiertage gleichermaßen, mit Ausnahmen: An Ostersonntag, Pfingstsonntag, Karfreitag, dem 2. Weihnachtsfeiertag und je nach Land weiteren stillen Feiertagen ist auch der Blumenverkauf untersagt. An Totensonntag, Volkstrauertag, Allerheiligen und dem 1. Advent erlauben mehrere Länder dagegen längere Zeiten, weil Grabschmuck gekauft wird.
Woher weiß ich, ob mein Gartencenter sonntags aufhat?
Aus den Öffnungszeiten. Wir werten sie für 1.482 Betriebe aus und führen 261 mit Sonntagsöffnung — auf den Seiten „Sonntags geöffnet" je Ort. Vor der Fahrt lohnt trotzdem der Blick auf die Website des Betriebs: Manche öffnen nur in der Saison sonntags.

Dieser Text fasst die Landesgesetze zusammen, wie wir sie im September 2026 gelesen haben. Gesetze und Verordnungen ändern sich, und Gemeinden können abweichende Zeiten festlegen. Er ersetzt keine Rechtsberatung — für den eigenen Betrieb sind IHK und Ordnungsamt die richtigen Stellen.

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